Steuerberatung
Dank der richtigen Planung und der Optimierung Ihrer Steuererklärung entwickeln unsere Steuerberaterinnen und Steuerberater für Sie individuelle Lösungen.
Dabei beratet unser Team sowohl Firmen wie auch Privatpersonen sowie Institutionen im Non-Profit-Bereich.
Ihre Ansprechpartner:


ANGEBOT
STEUERBERATUNG
Dank der richtigen Planung und der Optimierung Ihrer Steuererklärung entwickeln unsere Steuerberaterinnen und Steuerberater für Sie individuelle Lösungen.
Wir beraten Sie gerne bei:
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• Steuererklärungen
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• Steuerplanungen für natürliche und juristische Personen
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• Vertretung vor der Steuerbehörde
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• Durchführung von Rechtsmittelverfahren
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• Quellensteuer und Verrechnungssteuer
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• Erbschafts- und Schenkungssteuern
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• Mehrwertsteuer
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• AHV bei Selbstständigerwerbenden
ANGEBOT
BERATUNG FÜR
PRIVATE
Wir beraten Sie in allen Finanz-, Vorsorge- und Nachlassfragen.
Dazu gehören:
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• Finanz- und Vorsorgeplanungen
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• Finanzverwaltungen, Unterstützung beim Zahlungsverkehr
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• Pensionsplanungen
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• Vorsorgeaufträge, Patientenverfügungen, Generalvollmachten
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• Erbfolgeplanungen, Nachlassplanungen, Ehe- und Erbverträge, Testamente
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• Willensvollstreckungen
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• Erbverwaltungen, Erbteilungen
FRAGEBOGEN
(Checkliste zur Steuererklärung 2024)
Ab Anfang 2025 ist es wieder so weit:
Die Steuerpflichtigen erhalten die Steuerformulare für das Jahr 2024. Zum Ausfüllen der Steuererklärung werden in der Regel folgende Unterlagen bzw. Angaben, bezogen auf das Jahr 2024, benötigt.
Einkommen
Lohnausweise, Rentenausweise (PK, AHV, IV, usw.), Aufstellung über andere Einkommen (Honorare, Alimente, Taggelder etc.). Jahresabschlüsse bei Personengesellschaften.
Alimente
Aufstellung über die bezahlten Beträge sowie Name/Adresse des Empfängers.
Post- und Bankguthaben
Sämtliche Post-/Bankbelege über gutgeschriebene Zinsen sowie Saldobestätigungen. In der Regel handelt es sich um jene per 31.12.2024.
Wertschriften
Depotauszüge per 31.12.2024 und/oder detaillierte Aufstellungen der selbst verwalteten Wertschriften. Belege der Zins- und Dividendenerträge.
Liegenschaften - selbst bewohntes Eigenheim
Amtlicher Wert (Steuerwert), Eigenmietwert, Erstellungsjahr, Lage (Gemeinde, Strasse, Grundstück – Nr.), Aufstellung bzw. Rechnungen über bezahlten Unterhalt (Renovationen, Sanierungen, Reparaturen etc. sowie die Betriebskosten (u.a. Versicherungen, Abwasser- und Abfallentsorgungsgebühren, Liegenschaftssteuer); bei Stockwerkeigentum die Verwaltungsabrechnung
Schulden/Schuldzinsen - übrige Liegenschaften
Zusätzlich: detaillierte Aufstellung über die Mietzinseinnahmen Angabe des Gläubigers (Name, Adresse) sowie des Schuldbetrages per 31.12.2024 von Hypotheken, Darlehen, Krediten etc.; Belege/Abrechnungen über Bezahlte Schuldzinsen und Amortisationen.
Übriges Vermögen
Angaben über die Art und Wert der Vermögen (z.B. Fahrzeuge, Gemälde, Sammlungen etc.); bei Fahrzeugen: Jahr des Kaufes, Kaufpreis, Marke/Fabrikat.
Berufsauslagen
Arbeitsweg (Distanz Wohnort/Arbeitsort); auswärtige Verpflegung oder Rückkehr am Mittag? Bei Benützung der öffentl. Verkehrsmittels: Abopreis pro Jahr; evtl. Aufstellung über Weiterbildungskosten.
Versicherungen
Bescheinigung über Einzahlungen in die Säule 3a und evtl. in die Pensionskasse (2. Säule/BVG), Krankenkassenprämien sämtlicher Familienangehörige, Angaben über Kapital- und Rentenversicherungen (Versicherungssumme, Laufzeit, bezahlte Prämien) Angaben über ausbezahlte Versicherungsleistung
Spenden
Liste über ausgerichtete Spenden (inkl. Angabe Zahlungsdatum/Betrag).
Krankheitskosten
Aufstellung/Liste über die selbst getragenen Krankheitskosten (Selbstbehalte) wie z.B. Arzt-, Zahnarzt, Spital- oder Heimkosten sofern diese gesamthaft mehr 5% des Reineinkommens ausmachen (tiefere Beträge können nicht geltend gemacht werden).
Erbschaften/Schenkungen
Angaben über empfangene Erbschaften/Schenkungen (Betrag, Datum, Name des Erblassers/Schenkers etc.).
Weiter Abzüge
Beachten Sie bitte die zulässigen pauschalen Abzüge je nach Ihrer persönlichen Situation.
Weiter können z.B. abgezogen werden:
- Kinderbetreuungskosten von Dritten (z.B. Kinderkrippe) bis zum Maximalbetrag gemäss Wegleitung
- Mitgliederbeiträge an Berufsverbänden
Im Übrigen verweisen wir auf die Wegleitung.
Achtung:
Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Je nach Kanton können Abweichungen bestehen. Je nach Situation sind weitere Sachverhalte zu deklarieren. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder an die zuständige Steuerbehörde.
Unsere Dienstleistungen
Unsere Dienstleistungen
Falls Sie mit dem Erstellen der Steuererklärung trotzdem eine Fachperson beauftragen möchten, übernehmen wir dies gerne für Sie. Stellen Sie uns in diesem Falle bitte folgendes zu:
- Angaben/Unterlagen gemäss Checkliste
- Kopie der letzten Steuererklärung sowie der Veranlagungsverfügung
- Ausgefülltes Formular 1 der Steuererklärung (sämtliche Fragen beantworten!)
- Ausgefüllter erster Teil des Formulars 2 der Steuererklärung (Ziffer 2.1 / Angaben über Kinder)
- Telefon-Nummer, unter welcher Sie – wenn möglich tagsüber – erreichbar sind
Von uns erhalten Sie:
- Steuererklärung zur Weiterleitung an die Steuerverwaltung
- Kopie der Steuererklärung zu Ihren Akten
- Zusammenzug sämtlicher Einkünfte und Abzüge mit Ausweis des steuerbaren Gesamtvermögens und Gesamteinkommens
- Berechnung des Steuerbetrages aufgrund der Selbstdeklaration